Auf dieser Seite finden Sie kurz und kompakt Zahlen und Fakten (Stand: 25. November 2011) zum Verband österreichischer Privatstiftungen sowie zu österreichischen Privatstiftungen.
Diese Informationen sind auch als PDF-Anlage downloadbar.
VÖP
österreichische Privatstiftungen
Facts & Figures - Verband österreichischer Privatstiftungen (VÖP)
Schaffung – Politischer Hintergrund – Ziel
Mit dem Privatstiftungsgesetz wurde 1993 die rechtliche Grundlage für die Errichtung von Privatstiftungen in Österreich geschaffen. Ziel war die Etablierung eines rechtlichen Rahmens, welcher
- die Erhaltung von Unternehmen durch Stiftung von Unternehmensanteilen (mittelbare Unternehmensträgerschaft), insbesondere im Zusammenhang mit Nachfolge- und Erbschaftsproblemen fördert,
- die Sicherung von Arbeitsplätzen ermöglicht,
- dem Abfluss österreichischen Vermögens in ausländische Stiftungen entgegenwirkt,
- Anreize für das Verbringen ausländischen Vermögens nach Österreich schafft und
- eine Stärkung des inländischen Kapitalmarktes bewirkt sowie auch Anreize schaffen soll, vermehrt private Gelder zu Zwecken einzusetzen, die auch im Interesse der Öffentlichkeit liegen (wie etwa Förderung der Wirtschaft, Wissenschaft oder Kunst)
Die Erläuterungen zur damaligen Regierungsvorlage weisen auch auf dieBedeutung des Umfeldes in Österreich hin (politische Stabilität, Verfügbarkeiterforderlicher Dienstleistungen wie rechtliche Beratung und Bankwesen).
Der Verband
Der Verband Österreichischer Privatstiftungen ist die Interessensvertretung der in Österreich ansässigen Privatstiftungen und wurde 1997 gegründet. Er verleiht Stiftungen eine starke Stimme, die regelmäßig die Bedeutung dieses Rechtsinstitutes in Erinnerung ruft:
- Für den Erhalt österreichischer Unternehmen.
- Für den österreichischen Kapitalmarkt.
- Für ein gedeihliches Zusammenwirken zwischen Wirtschaft einerseits sowie Wissenschaft, Kunst und sozialen Anliegen andererseits.
- Für den Wirtschaftsstandort Österreich.
Aufgaben & Ziele
Der Vorstand des Verbandes Österreichischer Privatstiftungen sieht es als seine Aufgabe, durch gezielte Informationen an den Gesetzgeber, die Behörden, die Medien und die allgemein interessierte Öffentlichkeit den Anliegen der Stiftungen Gehör zu verschaffen.
- Vertretung der Interessen des Rechtsinstituts der Privatstiftung in der Öffentlichkeit und vor allem gegenüber dem Gesetzgeber
- Laufende Information der Mitglieder über relevante Entwicklungen im rechtlichen und steuerlichen Bereich
In den vergangenen Jahren wurde intensiver Kontakt mit den zuständigen Ministerien und Vertretern aus Politik und Wirtschaft gehalten um insbesondere im Zusammenhang mit Gesetzesvorhaben die Interessen der Privatstiftungen vertreten – zum Schutz der Rechtskontinuität und im Sinne der Ziele, die der Gesetzgeber mit der Schaffung dieses Rechtsinstitutsverfolgte. Außerdem wurden eine Reihe von Vorträgen und Debatten für Mitglieder des Verbandes organisiert, eine in unregelmäßigen Abständen erscheinende Publikation über aktuelle Entwicklungen herausgegeben (der „Bulletin“) und die Stiftungsfibel publiziert, die in kurzen und einfach gehaltenen Worten die wesentlichen zivilrechtlichen und steuerlichen Aspekte, die den Vorstand von Stiftungen betreffen, zusammenfasst.
Vorstand
Informationen zum Vorstand finden Sie hier.
Informationen als PDF-Files downloaden:
| 18.4 K |
Facts & Figures - österreichische Privatstiftungen
Schaffung
Mit dem Privatstiftungsgesetz wurde 1993 die rechtliche Grundlage für die Errichtung von Privatstiftungen in Österreich geschaffen.
Zur Chronologie der Rechtslage finden Sie die Anlage ChronologieRecht.pdf
Ziele
Ziele des Privatstiftungsgesetzes war die Schaffung eines rechtlichen Rahmens, welcher
- dem Abfluss österreichischen Vermögens in ausländische Stiftungen entgegenwirkt,
- Anreize für das Verbringen ausländischen Vermögens nach Österreich schafft und
- Arbeitsplätze in Österreich sichert.
Ein weiterer wesentlicher Grund der Schaffung von Privatstiftungen war, dass Stiftungen die Möglichkeit bieten, erwirtschaftetes Vermögen für nachfolgende Generationen ohne die bei Vererbungen zumeist unvermeidliche Zersplitterung und Auszehrung durch Mehrfachbesteuerung zu erhalten.
Was ist eine Privatstiftung?
Eine Privatstiftung gibt einen Rechtsrahmen vor. Der Stifter bringt Vermögen in eine Privatstiftung ein und legt einen Zweck der Stiftung vor. Für diesen Zweck wird nur der Ertrag aus der Vermögensverwaltung verwendet – das Vermögen der Stiftung bleibt dauerhaft erhalten.
Anzahl der Privatstiftungen
~ 3.300
Neugründungen 2011 (Löschungen berücksichtigt; Stand: Jänner 2012): 28
Quelle: Compass Verlag Group
[Grafik: PrivatstiftungenGrafikAnzahl.pdf verfügbar.]
Gemeinnützige Stiftungen in Österreich
~ 650 (Quelle: Prof. Meyer/WU)
Wertschöpfung der Stiftungen
Totale Wertschöpfung: € 2.095,65 Mio.
Davon in Österreich: € 1.738,45 Mio.
[Grafik: GrafikWertschoepfung.pdf verfügbar.]
Vermögen in Privatstiftungen
Privatstiftungen verfügen über ein Vermögen von rund € 70 Milliarden.
Aufteilung Vermögen in Privatstiftungen
~ 64 % Unternehmensbeteiligungen
- In diesen werden rund 400.000 Menschen in Österreich beschäftigt.
~ 24 % Immobilien
~ 12 % Privatvermögen
Status Stiftungsbesteuerung heute
2,5 % Stiftungseingangssteuer
25 % KEST (Nov. 2011)
Rechtssicherheit bei Privatstiftungen
Seit der Schaffung der Privatstiftungen 1993 wurde das Privatstiftungsgesetz 14-mal einer Änderung unterzogen. Die Forderung des VÖP ist die Schaffung von konstanter Rechtssicherheit um den bestehenden Stiftern die nötige Sicherheit zu geben sowie neue in- und ausländische Stifter zu einer Gründung einer Privatstiftung zu bewegen.
Informationen als PDF-Files downloaden:
| 149 K | |
| 18.1 K | |
| 180 K | |
| 6.8 K |
