Mythos vs. Wahrheit

Menschen bei einem Vortrag

Neben dem klaren Blick auf die charakteristischen Fortschritte, die Stiftungen im ökonomischen, sozialen, wissenschaftlichen und kulturellen Bereich ermöglicht haben, hat sich zuletzt eine von Unwissenheit geprägte Skepsis und ein gewisses Misstrauen breitgemacht, das teilweise zu einer überreizten Atmosphäre geführt hat.

  • „Stiftungen sind nur zum Steuersparen da”

    Stiftungen sichern den Standort

    Stiftungen sind kein Steuersparmodell, sondern ein Instrument zur langfristigen Vermögens- und Zweckbindung. Selbstverständlich sollen in Österreich Steuern entrichtet werden. Steuerliche Anreize, die der Gesetzgeber ursprünglich für die Übertragung von Vermögen in Stiftungen vorgesehen hatte, sind im Laufe der Jahre weitgehend entfallen. Lediglich die Möglichkeit der Übertragung der bei einer Veräußerung aufgedeckten stillen Reserven auf eine neu angeschaffte Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft ist erhalten geblieben.

    Übrigens ist die Stiftung steuerrechtlich nicht mit einer Kapitalgesellschaft vergleichbar, sondern der natürlichen Person nachgebildet, da sie – ähnlich wie diese – nach dem Zu- und Abflussprinzip erfasst wird. Ein Jahresabschluss spielt dabei keine Rolle.

  • „Stiftungen sind intransparent und geheim“

    Stiftungen unterliegen strengen Regeln

    Die Transparenz ist gesetzlich verankert. Durch das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) wurden Stiftungen verpflichtet, Angaben zu ihren „wirtschaftlichen Eigentümern“ – darunter insbesondere Stifterinnen und Stifter, Begünstigte sowie Mitglieder des Stiftungsvorstands – zu melden. Diese Daten sind für berechtigte Stellen einsehbar und tragen wesentlich zur Nachvollziehbarkeit der Strukturen bei. Österreich nimmt damit im internationalen Vergleich eine Vorreiterrolle ein. Eine Reihe weiterer Vorschriften sichert das Prinzip der gläsernen Stiftung.

  • „Das Geld in Stiftungen liegt nur nutzlos rum“

    Stiftungs-Geld arbeitet für die Gesellschaft

    Rund zwei Drittel der Privatstiftungen sind an Unternehmen beteiligt und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung von Volkswirtschaft, Arbeitsmarkt und Allgemeinwohl. Das Kapital bleibt dabei nicht statisch gebunden, sondern wird im Sinne des Stiftungszwecks dynamisch eingesetzt – etwa für Produktinnovationen, Klimaschutz und Digitalisierung. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass Werte, Unternehmenssitze und Innovationsstandorte nachhaltig in Österreich verankert bleiben.