Cyberangriff auf Liechtenstein ist auch ein Angriff auf Österreich

News Veröffentlicht am 04. August 2026

Eine bislang unbekannte Täterschaft hat sich unbefugt Zugang zum weitgehend nicht öffentlichen "Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen" von Rechtsträgern (VwbP) verschafft. Von dem Vorfall sind die dort gespeicherten personenbezogenen Daten von rund 31.000 Stiftungen, Trusts, Treuhandgesellschaften und weiteren Unternehmen betroffen.

Durch den unbefugten Zugriff erlangten die Angreifer Kenntnis von personenbezogenen Daten der wirtschaftlich berechtigten Personen. Dazu gehören insbesondere deren Namen, Geburtsdaten, Staatsangehörigkeiten, Wohnsitzstaaten sowie die konkreten Wohnadressen. In einzelnen Fällen sind zudem Ausweisdaten betroffen.

Die liechtensteinische Regierung hat einen Krisenstab eingerichtet, um den Vorfall umfassend zu untersuchen und die Betroffenen zu informieren. Nach bisherigen Meldungen wurden die Daten im System weder gelöscht noch verändert. Unklar ist allerdings, was mit den gestohlenen Daten geschehen wird.

Warum Österreich betroffen sein kann

Die schlechten Nachrichten für Liechtenstein sind auch schlechte Nachrichten für Österreich.

Der ÖStV hat insbesondere die Substiftungen, Subanstalten und Beteiligungen österreichischer Stiftungen im Blick. Auch wenn es nach unseren Informationen derzeit keine konkreten Anhaltspunkte dafür gibt, kann nicht ausgeschlossen werden, dass persönliche Daten von Ihnen als wirtschaftlich berechtigte Person und Informationen zu in Liechtenstein errichteten Rechtsträgern über das Darknet weitergegeben werden.

Welche Gefahren bestehen?

Die Errichtung von (Sub)Stiftungen und sonstigen Rechtsträgern in Liechtenstein ist selbstverständlich legal und steht jedem frei. Es ist daher davon auszugehen, dass dieser Weg von Österreich nach Liechtenstein von Experten begleitet wurde. Sollten österreichische Behörden Zugang zu den gestohlenen Daten erhalten, besteht insoweit kein Anlass zur Sorge.

  • falsche Investitionsmöglichkeiten anzubieten,
  • unter dem gefälschten Erscheinungsbild eines Rechtsträgers aufzutreten (Identitätsdiebstahl),
  • ahnungslose Anleger – unter Vortäuschung so erlangter vertrauenserweckender Informationen – zur Überweisung von Geldern zu bewegen oder
  • schließlich sogar persönliche Übergriffe und Lösegeldforderungen vorzubereiten.

WAS IST JETZT ZU TUN?

  • Die Landesverwaltung in Liechtenstein ist verpflichtet, die Betroffenen über einen solchen Vorfall zu informieren (Artikel 34 DSGVO). Erhöhen Sie jetzt Ihre Aufmerksamkeit und verbessern Sie Ihre Online-Sicherheit – und handeln Sie achtsam bei Anrufen und E-Mails, die auf Kontaktaufnahmen aus sind.
  • Achten Sie insbesondere darauf, ob Daten Ihrer Person oder Ihrer Rechtsträger im Darknet auftauchen und reagieren Sie bei einem möglichen Missbrauch in Form von „Social Engineering“ (Anrufe, E-Mails, insbesondere mit LINKS, Auskunftsersuchen, etc.) unverzüglich. Sensibilisieren Sie alle möglicherweise betroffenen Personen und auch Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie andere Beteiligte Ihrer Organisationen, damit betrügerische Kontaktaufnahmen und andere Fallen frühzeitig erkannt werden.
  • Die FL-Regierung hat eine HELP-E-Mailadresse eingerichtet, die vom Amt der Justiz betreut wird: vwbpfragen@llv.li.
  • In Österreich können wir Sie auf nachstehende Informationsseite des Bundeskriminalamts mit weiterführenden Links aufmerksam machen: 
    https://www.bundeskriminalamt.at/212/eigentum/betrug/identitaetsdiebstahl.html

Auch die Politik ist gefordert

Der Vorfall in Liechtenstein verdeutlicht einmal mehr die Gefahren, die mit dem überschießenden Sammeln persönlicher Daten in zentral geführten Registern der öffentlichen Hand verbunden sind – insbesondere für Familienstiftungen und Unternehmerfamilien, Kunststiftungen samt Sammlern und Künstlern sowie wissenschaftlich ausgerichtete Stiftungen.

Hier dürfen von Regierungen keine Risiken neu aufgebaut bzw in Kauf genommen werden, für die es im Falle eines Datenmissbrauchs später keine ausreichenden Schutz- oder Hilfsmöglichkeiten mehr gibt. Einmal weitergereichte Information kann nämlich nicht zurückgeholt werden.

Wir beobachten die weitere Entwicklung aufmerksam und halten Sie selbstverständlich auf dem Laufenden.

Mit besten Grüßen,
Ihre
Cattina Leitner