Geschätzte Mitglieder des Österreichischen Stiftungsverbands,
wir bedanken uns für Ihre Rückmeldungen zum Entwurf der Stellungnahme des ÖStV zum Entwurf der Neufassung des Erlasses des Bundesministers für Finanzen zum Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG).
Wir haben Ihre Hinweise zum notwendigen Bürokratieabbau aufgegriffen und die Gelegenheit genutzt, den Vorschlag einzubringen, die Verpflichtung zur Durchführung einer jährlichen Bestätigungsmeldung bei keiner Änderung der inhaltlichen Daten abzuschaffen.
Die Durchführung von lediglich anlassbezogenen Meldungen würde vom ÖStV als rein positive Entwicklung erachtet werden. Eine verpflichtende jährliche Meldung bei unverändertem Stand der wirtschaftlichen Eigentümer führt sowohl auf Seiten der Registerbehörde als auch auf Seiten der meldepflichtigen Rechtsträger zu vermeidbarem administrativem Aufwand und Kosten. Durch eine diesbezügliche Anpassung würden sowohl Kapazitäten frei, die anderweitig eingesetzt werden könnten und unnötiger bürokratischer Aufwand könnte außerdem reduziert werden.
Zudem darf angemerkt werden, dass rein anlassbezogene Meldungen und Anpassungen bei anderen Registern wie beispielsweise dem Firmenbuch oder dem Grundbuch sowie am Kapitalmarkt völlig gang und gäbe sind und hier auch bestens funktionieren, ohne die Qualität der in den Registern enthaltenen Daten einzuschränken.
Die um diesen Punkt erweiterte und beim Bundesministerium für Finanzen eingebrachte Stellungnahme finden Sie unter diesem LINK.
Mit besten Grüßen,
Ihre
Cattina Leitner