Geschätzte Mitglieder des Österreichischen Stiftungsverbands,
das Bundesministerium für Finanzen hat den Entwurf eines Bundesgesetzes übermittelt, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Stiftungseingangssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, die Bundesabgabenordnung, das Glücksspielgesetz, das Bundesgesetz über den Energiekrisenbeitrag-Strom und das Bundesgesetz über den Energiekrisenbeitrag-fossile Energieträger geändert werden (BBG 2025 – Abgabenrecht).
Für das österreichische Stiftungswesen sind vor allem die geplanten Änderungen im Stiftungseingangssteuergesetz-StiftEG von Bedeutung. Nach dem vorliegenden Entwurf soll der geltende Steuersatz für Zuwendungen an eine Privatstiftung ab 1. Jänner 2026 von 2,5 % auf 3,5 % angehoben werden.
Der ÖStV spricht sich in seiner Stellungnahme mit klarer Begründung gegen die geplante Erhöhung aus. Die vollständige Stellungnahme des ÖStV finden Sie unter diesem Link.
Mit besten Grüßen,
Ihre
Cattina Leitner