22. Generalversammlung des Österreichischen Stiftungsverbands – ein Überblick

Der Österreichische Stiftungsverband öffnet sich mehr und mehr für neue Angebote, Initiativen und Projekte für Privatstiftungen. Der neue „Rechtszirkel“ hat schon kräftig Fahrt aufgenommen und steht knapp vor dem Abschluss der Erstellung konkreter Reformvorschläge, die wir gemeinsam besprechen werden. Da häufig ein Unternehmen zum Stiftungsvermögen gehört oder sogar die (Weiter-)Führung eines Unternehmens der Zweck der Stiftung ist, geht der Verband im nächsten Schritt daran, sein Wirken für verstiftete Unternehmen auszubauen und den angekündigten „Unternehmenszirkel“ zu starten. In der am 23. September 2020 digital abgehaltenen 22. Generalversammlung des Österreichischen Stiftungsverbands vollzogen sichauch dazuwichtige Weichenstellungen für die kommende Verbandsarbeit durch neue Besetzungen im Vorstand, die alle einstimmig zustande kamen.

Neue Besetzungen im Verbandsvorstand

Es ist mir eine Ehre Ihnen mitteilen zu dürfen, dass der Vorstand des Österreichischen Stiftungsverbands zwei Topexperten als neue Mitglieder in seinen Reihen begrüßen darf. Frau Univ.-Prof. Dr. Susanne Kalss, LL.M. (Florenz), Universitätsprofessorin am Institut für Unternehmensrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien, und Herr Univ.-Prof. Dr. Johannes Zollner, Universitätsprofessor am Institut für Unternehmensrecht und Internationales Wirtschafrecht an der Universität Graz, verstärken den Vorstand ab sofort mit ihrer wertvollen Expertise. Frau Professorin Kalss vorzustellen, hieße, Eulen nach Athen zu tragen. Die „Grande Dame“ der österreichischen Jurisprudenz steht wie keine andere Expertin ua für die Forschung und Förderung von Familienunternehmen. Gemeinsam mit mir wird sie den nachhaltigen „Unternehmenszirkel“ leiten.

Herr Professor Zollner führt nun schon seit einem Jahr den „Rechtszirkel“ im Stiftungsverband und ist vielen von Ihnen alleine durch seine Berichte zur Arbeit der zivilrechtlichen Reformgruppe bekannt. Bei der GV bot sich wieder die Möglichkeit, mit ihm über Reformbedarf und -vorschläge zum PSG zu diskutieren. Die konkreten steuerrechtlichen Reformambitionen konnten unsere Mitglieder aus den profunden Ausführungen des Herr Mag. Michael Petritz erfahren.

Nach dem berufsbedingten Ausscheiden von Herrn Mag. Wieland übernimmt nun die Frau Mag. Catharina Trierenberg das Amt einer Vizepräsidentin. Dem scheidenden Vorstandsmitglied danken wir für seine Unterstützung bei der Entwicklung des neuen Verbands. Frau Mag. Trierenberg ist selbst Stifterin, sowie eine erfahrene, erfolgreiche Unternehmerin und aktuell Vorständin der TRIVEST AG, Geschäftsführerin der CTI Holding GmbH, Mitglied des Aufsichtsrats der BRP-Powertrain Management GmbH und des Vorstands der Industriellenvereinigung Oberösterreich. Wir freuen uns sehr!

Erhebung volkswirtschaftlicher Kennziffern

Besonders beindruckte unsere „Jugendklasse“ durch die Präsentation des Herrn Mag. Clemens Semelmayer, LL.M., in der er auf die von ihm geleitete Arbeitsgruppe zur Erhebung von volkswirtschaftlichen Kennzahlen einging. Wir hoffen, dass damit der Anfang eines wesentlichen Forschungsprojekts zum volkswirtschaftlichen Wirken von Stiftungen in Österreich gelegt werden konnte, das wir mit Unterstützung unserer Mitglieder ehestmöglich in konkrete Formen bringen möchten.

Bericht der Präsidentin

Die virtuelle Zusammenkunft nützte ich in meiner Funktion als Präsidentin für einen detaillierten Bericht über die diversen, breit gefächerten Tätigkeiten und Unternehmungen des Österreichischen Stiftungsverbandes im vergangenen Jahr. Dazu gab es einen Ausblick auf unsere Vorhaben, die wir nur schaffen, wenn wir in geschlossener Gemeinsamkeit antreten um das Stiftungswesen in Österreich voranzubringen – zum Wohl unserer Gesellschaft und Volkswirtschaft in einer fordernden Zeit, deren Entwicklung noch zu Beginn des Jahres 2020 niemand zu erahnen vermochte. Wenn wir von einer Reform des Stiftungswesens sprechen, handelt es sich nicht um wirtschaftliche oder betriebliche, sondern zuallererst um politische Fragen. Dabei ist hervorzuheben: Stiftungen haben den Rechtsstatus von in der Stiftungserklärung beauftragten, zukunftsorientierten Eigentümern, die auch in Krisenzeiten sich nicht zu betriebszerschlagenden Investoren entwickeln, denen es nur um den augenblicklichen Gewinn geht. Die langfristige Schaffung von Wohlstand ist ihr essentielles Programm.

Wenn der Österreichische Stiftungsverband in den kommenden Monaten konkrete Reformen des in die Jahre gekommenen Stiftungsrechts vorschlagen wird, geht es dabei nicht um die Angelegenheit einer Elite, sondern um einen Weg, Unternehmen in Österreich zu halten und gemeinsam aus der Krise zu finden. Dazu erlaube ich mir Franz Kafka zu zitieren:

„Wege entstehen dadurch, dass man sie geht“.

Ihre

Cattina Leitner